In unseren Kanzleien in Palma auf Mallorca und Puerto de la Cruz auf Teneriffa bieten wir kompetenten Rechtsrat für deutsche und spanische Kunden in allen Bereichen des Zivilrechts. Unsere Tätigkeitsfelder reichen von der erbrechtlichen Beratung über das Immobilienrecht bis zum Wirtschaftsrecht. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer jahrzehntelangen Berufserfahrung in diesem Segment. Unsere Rechtsanwälte verfügen in diesem Bereich zusammen über mehr als 40 Jahre Berufserfahrung.
Unsere Kanzlei kann zudem auf die Kenntnisse von deutschen und spanischen Juristen zurückgreifen. Das kommt dem Rechtssuchenden in Form einer umfassenden Beratung in beiden Rechtsordnungen - in deutscher oder spanischer Sprache - zu Gute.
Unsere berufliche Tätigkeit hat außerdem ihren Niederschlag in zahlreichen Veröffentlichungen gefunden, deren Lektüre sich häufig zum Einlesen und Vertiefen in ein Rechtsproblem anbietet. Zur vertieften Befassung mit deutsch-spanischen Rechtsproblemen empfehlen wir natürlich anwaltlichen Rat, denn jeder Fall für sich stellt in der Regel eine besondere Konstellation dar, die eine einzelfallbezogene Beurteilung verdient.